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Förderung und Zuschüsse durch Krankenkassen und Berufsgenossenschaften

Treppenlifte im allgemeinen (und auch Plattformlifte), können von den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Landschaftsverbänden oder anderen Kostenträgern mitfinanziert oder bezuschusst werden.

Bei einer entsprechenden Einstufung in die entsprechende Pflegestufe kann ein Arzt einen Treppenlift oder auch Plattformlift verordnen.

Auch in diesem Fall sollten Sie sich unbedingt einen Kostenvoranschlag geben lassen von verschiedenen Anbietern (die sie auch hier finden).

Ihre Krankenkasse wird den Antrag auf einen Lift in jedem Fall prüfen.

Man kann davon ausgehen, das die Krankenkassen einen Anteil von ca. 2.500 € übernehmen.

Bei einem Arbeitsunfall sind die Berufsgenossenschaften für solche Dinge und die Übernahme der Kosten zuständig. Bei Unfällen die durch Dritte verursacht wurden, derjenige, der den Unfall verursacht hat.

Für Bundeswehr-Angehörige (Soldaten) ist das Versorgungsamt oder das WBGA zuständig. Fragen Sie auf jeden Fall beim Sozialberater nach.

Hier gelten dann etwas andere Regelungen.

Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Treppenlift Hersteller und der Berufsgenossenschaft beraten. Sie sollten vorher aber die Unterstützung Ihres Arztes haben.