Förderung und Zuschüsse durch die Pflegekasse
Für Pflegebedürftige können die Pflegekassen nach §40 Sozialgesetzbuch Abs 4 SGB XI “Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes” fördern, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird oder eine selbständige Lebensführung wieder ermöglicht wird. Der Höchstbetrag lag meines Wissens bei ca. 2500.-€ für solche Massnahmen. Das reicht natürlich nicht für einen Treppenlift, aber es kann ein Zuschuss sein. Wichtig ist, dass für den Liftnutzer bereits ein Antrag auf Pflegestufe gestellt wurde.
Staatliche Förderung und Zuschüsse für Treppenlifte
Hier sind vor allem die staatlichen und regionalen Wohnungsbauförderungsprogramme zu nennen, die zwar nicht mehr so üppig wie im letzten Jahundert sind, aber immer noch existieren.
Es gibt in den Ländern die unterschiedlichsten Programme zum Umbau oder zur Neuanschaffung von Wohnraum.
Fragen Sie mal in erster Linie bei Ihrer Gemeinde und / oder Kreisverwaltung nach. Dann auch bei den Kreditanstalten für Wohnungsbau, Bausparkassen.